AGB
Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen
der Vereinigung der Hersteller und Großhändler von Sportartikeln (F.G.H.S.)
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Artikel 1. Begriffsbestimmungen
In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten die folgenden Definitionen:
- F.G.H.S.: die Vereniging van Fabrikanten en Groothandelaren in Sportbenodigdheden (F.G.H.S.), mit Sitz in Utrecht;
- Verkäufer: RSD b.v., in Herten, mit Sitz in Roermond; Rehall.
- Käufer: natürliche oder juristische Person, die mit dem Verkäufer einen Vertrag oder ein anderes Rechtsverhältnis geschlossen hat oder der der Verkäufer ein Angebot oder eine Offerte unterbreitet hat;
- Arbeitstage: alle Kalendertage mit Ausnahme von Samstagen, Sonntagen, dem 1. Januar, Ostermontag, Christi Himmelfahrt, Pfingstmontag, dem Weihnachtstag und dem zweiten Weihnachtsfeiertag, den Tagen, die von der Regierung zu nationalen Feiertagen erklärt wurden oder werden, sowie dem Tag, an dem der Geburtstag S.K.H. des Königs offiziell gefeiert wird;
- Tage: alle Kalendertage
- Rechte an geistigem Eigentum: alle Rechte an geistigem Eigentum und verwandte Rechte wie Urheberrechte, Markenrechte, Patentrechte, Geschmacksmusterrechte, Rechte an Handelsnamen, Datenbankrechte und verwandte Rechte sowie Rechte an Know-how und Einzeleinspielungen.
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Artikel 2 Anwendbarkeit und Gültigkeit
2.1
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich für alle Angebote des Verkäufer an den Käufer und für alle Verträge zwischen Verkäufer und Käufer - gleich welcher zwischen Verkäufer und Käufer - gleich welcher Art - und alle (anderen) Rechtshandlungen, Rechtsverhältnisse und Rechtshandlungen, Rechtsverhältnisse und Verträge, die sich daraus ergeben oder nicht ergeben oder damit zusammenhängen.
2.2
Der Verkäufer hat das Recht, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern und/oder zu ergänzen. Der Verkäufer wird dem Käufer jede wesentliche Änderung mindestens einen Monat vor Inkrafttreten der betreffenden Änderung oder Ergänzung schriftlich mitteilen. Sofern der Käufer nicht innerhalb von zwei Wochen nach Absendung der schriftlichen Mitteilung schriftlich widerspricht, wird davon ausgegangen, dass der Käufer der Änderung oder Ergänzung stillschweigend zustimmt. Etwaige Einkaufs- und sonstige Bedingungen des Käufers gelten nur, wenn ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurde, dass sie unter Ausschluss dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf den Vertrag Anwendung finden sollen.
2.3
Im Falle der Ungültigkeit einer oder mehrerer Bestimmungen der Allgemeinen Bedingungen bleiben die übrigen Bestimmungen in Kraft.
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Artikel 3 Abschluss von Vereinbarungen
3.1
Alle vom Verkäufer abgegebenen Angebote, Offerten, Kostenvoranschläge und dergleichen sind unverbindlich, es sei denn, das Gegenteil wurde ausdrücklich schriftlich erklärt. Unter versteht man unter Angeboten, Offerten, Kostenvoranschlägen und dergleichen auch Preislisten Broschüren und andere zur Verfügung gestellte Informationen.
3.2
Der (Kauf-)Vertrag kommt zustande, wenn der Käufer beim Verkäufer eine Bestellung aufgibt und diese Bestellung und diese Bestellung vom Verkäufer angenommen wird. Die Aufgabe einer Bestellung ist formfrei. Die Annahme einer Bestellung erfolgt durch schriftliche oder elektronische (per E-Mail) Bestätigung an den Käufer oder durch Lieferung der in der Bestellung enthaltenen Ware.
3.3
Der Käufer sichert zu, dass die Person, die im Namen des Käufers eine Bestellung aufgibt, befugt ist, den Vertrag mit dem Verkäufer abzuschließen.
3.4
Eine Stornierung des Vertrages ist nicht möglich, es sei denn, der Verkäufer hat dem schriftlich zugestimmt und die betreffenden Waren sind noch nicht geliefert worden. Der Verkäufer ist berechtigt, die Zustimmung an weitere Bedingungen zu knüpfen.
3.5
Änderungen und Ergänzungen abgeschlossener Verträge sind nur dann wirksam, wenn sie zwischen dem Verkäufer und dem Käufer ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurden.
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Artikel 4. vom Verkäufer bereitgestellte Materialien und Daten
4.1
Konstruktions-, Werk- und Detailzeichnungen, die der Verkäufer dem Käufer zur Verfügung stellt, Modelle, Computersoftware, fotografische Aufnahmen, Muster, Entwürfe Logos, angegebene Maße, Mengen, Designs, Farben, Materialien, technische Spezifikationen und/oder andere Materialien und Daten, sind nur eine ungefähre Beschreibung der Waren. Der Verkäufer übernimmt daher keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Materialien und Daten.
4.2
Der Verkäufer haftet nicht für die Verwendung der vorgenannten Materialien und Daten durch den Käufer, es sei denn, es wurde ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart.
4.3
Das Eigentum an den in diesem Artikel erwähnten Materialien und Daten oder irgendein Recht darauf geht nicht auf den Käufer über. Auf erstes Verlangen des Verkäufers hat der Käufer diese Materialien und Daten auf eigene Kosten an den Verkäufer zurückzugeben.
4.4
Alle Rechte an geistigem Eigentum in Bezug auf die in diesem Artikel genannten Materialien und Daten Artikel genannten Materialien und Daten sind Eigentum des Verkäufers und/oder seiner Lizenzgeber. Nichts in diesen Allgemeinen Bedingungen zielen nicht darauf ab, dem Käufer ein geistiges Eigentumsrecht zu übertragen.
4.5
Der Käufer darf die in Artikel 4 genannten Materialien und Daten nur im Rahmen der Erfüllung des Vertrages verwenden. Unbeschadet des Vorstehenden dürfen weder die Waren noch die in Artikel 4 genannten Materialien und Daten ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des Verkäufers Dritten zur Einsichtnahme zur Verfügung gestellt oder übergeben werden, unabhängig davon, ob sie wiederverwendet werden oder nicht.
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Artikel 5: Informationen des Käufers
5.1
Von den Entwurfszeichnungen, Werk- und Detailzeichnungen, Computersoftware
Detailzeichnungen, Computersoftware, Modellen, fotografischen Aufnahmen, Mustern, Entwürfen, Logos, Maßangaben, Mengenangaben, Entwürfen, Farben, Materialien, technischen Spezifikationen und/oder anderen Materialien und Daten, die vom Käufer zur Verfügung gestellt werden, geht der Verkäufer davon aus, dass sie ausreichend, richtig und vollständig sind, ohne dass der Verkäufer verpflichtet ist, weitere Nachforschungen anzustellen.
5.2
Der Käufer stellt den Verkäufer von allen gerichtlichen und außergerichtlichen Ansprüchen Dritter frei, die
behaupten, dass ein geistiges Eigentumsrecht oder ein anderes Recht dieser Dritten,
durch die Verwendung der in diesem Vertrag genannten Materialien und Daten durch den Verkäufer verletzt worden Daten durch den Verkäufer.
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Artikel 6: Lieferung und Risiko
6.1
Die Waren werden vom Verkäufer an den vereinbarten Ort oder an die vereinbarten Orte an den vereinbarten Ort oder die vereinbarten Orte in der in der Bestellung angegebenen oder (nachträglich) schriftlich vereinbarten Weise. oder (nachträglich) schriftlich vereinbart wurde.
6.2
Die Waren werden auf Kosten des Verkäufers transportiert, es sei denn, die bestellte Menge an Waren ist geringer als ein vom Verkäufer zu bestimmender Betrag; in diesem Fall geht der Transport auf Kosten des Käufers. Der vorgenannte Betrag hängt vom Preisniveau und der Menge ab, beträgt jedoch höchstens 500 EUR.
6.3
Der Käufer ist verpflichtet, die Waren am vereinbarten Ort/an den vereinbarten Orten bei der ersten Präsentation zu dem Zeitpunkt abzunehmen, zu dem der Verkäufer sie ihm liefert oder liefern lässt oder zu dem Zeitpunkt, zu dem sie ihm vertragsgemäß zur Verfügung gestellt werden. Bleibt der Käufer in dieser Hinsicht in Verzug, so gehen die sich daraus ergebenden Schäden und Kosten zu seinen Lasten.
6.4
Die Gefahr für die Waren geht zu dem Zeitpunkt auf den Käufer über, zu dem sie in die Verfügungsgewalt des Käufers oder eines von ihm benannten Dritten gelangen. Dies ist auch dann der Fall, wenn der Verkäufer auf Wunsch und auf Kosten des Käufers den Transport übernimmt.
6.5
Der Verkäufer wird sich bemühen, die Waren ordnungsgemäß und zweckmäßig zu verpacken.
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Artikel 7: Lieferzeiten/Lieferung auf Abruf
7.1
Der Verkäufer ist bestrebt, die Waren zu dem/den in der Bestellung angegebenen Zeitpunkt(en) oder unmittelbar nach Ablauf der Lieferfrist(en) zu liefern. Wurde eine Lieferfrist vereinbart, so beginnt diese an dem Tag, an dem der Verkäufer die Bestellung schriftlich angenommen hat. Bei Überschreitung einer Lieferfrist ist der Verkäufer berechtigt, die Ware spätestens 15 Arbeitstage nach Ablauf der Lieferfrist zu liefern, ohne zu einer Entschädigung verpflichtet zu sein.
7.2
Wenn die bestellte Ware dem Käufer zur Verfügung steht, aber vom Käufer nicht abgenommen wird, ist der Verkäufer berechtigt, nach eigenem Ermessen zu handeln. Wenn der Käufer die Ware nicht abnimmt, ist der Verkäufer berechtigt, nach eigenem Ermessen und ohne Inverzugsetzung
- Entweder die Waren durch schriftliche Mitteilung an den Käufer zu liefern, in diesem Fall In diesem Fall werden die Waren ab dem Zeitpunkt der Absendung dieser Mitteilung auf Kosten und Risiko des Käufers, einschließlich des Risikos einer Qualitätsverschlechterung, beim Verkäufer oder beim Transporteur gelagert.
- entweder den Vertrag mit dem Käufer ganz oder teilweise aufzulösen, und zwar auf die in wie in Artikel 10 unten angegeben, und die Waren an (einen) Dritte(n) zu verkaufen und zu liefern. Lieferung. In diesem Fall haftet der Käufer für alle Schäden, die der Verkäufer dadurch erleidet.
7.3
Wenn ein Dritter gegen die Lieferung des Verkäufers Einspruch erhebt, ist der Verkäufer,
Ungeachtet des Vorstehenden ist der Verkäufer berechtigt, diese Lieferung auszusetzen und/oder sofort einzustellen und vom Käufer Ersatz der entstandenen Kosten und Schäden zu verlangen, ohne dass der Verkäufer zu irgendeinem Schadenersatz gegenüber dem Käufer verpflichtet ist.
7.4
Wenn im Falle einer Lieferung auf Abruf keine Abruffristen festgelegt wurden, hat der
Verkäufer drei Monate nach der Bestellung Anspruch auf vollständige Bezahlung des Gesamtauftrags.
7.5
Ist bei Lieferung auf Abruf innerhalb von drei Monaten die Bestellung noch nicht oder noch nicht vollständig abgerufen, so hat der Käufer innerhalb von 5 Arbeitstagen nach der ersten diesbezüglichen Aufforderung des Verkäufers schriftlich mitzuteilen, innerhalb welcher Frist die Gesamtmenge abgerufen wird. Diese vom Käufer zu nennende Frist darf einen Zeitraum von drei Monaten nicht überschreiten. Ab dem ersten Tag nach Ablauf dieser Dreimonatsfrist werden die noch nicht abgerufenen Waren beim Verkäufer oder beim Spediteur auf Kosten und Gefahr des Käufers gelagert, einschließlich der Gefahr einer Qualitätsverschlechterung. Die gelagerte Ware bleibt bis zur Auslieferung an den Käufer Eigentum des Verkäufers.
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Artikel 8: Preise, Rechnungsstellung und Zahlung
8.1
Alle vom Verkäufer und vom Käufer angebotenen Preise sind Nettopreise und verstehen sich ohne Umsatzsteuer, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben. Der Verkäufer ist berechtigt, die angebotenen Preise jederzeit vor dem Abschluss des in Artikel 3.2 genannten Vertrags zu ändern.
8.2
Der Verkäufer ist berechtigt, die Preise nach Abschluss des Vertrags zu ändern, wenn die Preiserhöhung auf einen der folgenden Faktoren zurückzuführen ist: i) Erhöhung von Steuern oder anderen staatlichen Abgaben und/oder Zöllen, ii) Änderung der Wechselkurse, iii) Erhöhung von Löhnen, Transportkosten und/oder Einkaufspreisen. In diesen Fällen hat der Käufer immer das Recht, den Vertrag innerhalb von 14 Tagen nach schriftlicher Mitteilung der Preisänderung gemäß Artikel 10 aufzulösen, ohne dass der Verkäufer zu irgendeinem Schadenersatz verpflichtet ist.
8.3
Wenn der Rechnungsbetrag einer gelieferten Partie unter 350 Euro liegt, ist der Verkäufer berechtigt, einen Zuschlag von maximal 10 Euro für Verwaltungskosten zu berechnen.
8.4
Der Verkäufer ist berechtigt, Rechnungen zu stellen und Zahlung vor der Lieferung zu verlangen. Die Zahlung hat innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum zu erfolgen, es sei denn, auf der Rechnung ist etwas anderes auf der Rechnung angegeben. Die Zahlung kann auch für Teillieferungen verlangt werden. Der Verkäufer ist jederzeit berechtigt, die Lieferung auszusetzen, bis der Käufer eine Anzahlung geleistet worden ist.
8.5
Der Käufer ist, wenn er die fälligen Beträge nicht innerhalb der vereinbarten Frist vollständig bezahlt hat, nach Ablauf dieser Frist in Verzug, ohne dass eine Inverzugsetzung erforderlich ist. In diesem Fall:
(a) schuldet der Käufer ab dem Tag, an dem der geschuldete Betrag fällig geworden ist, bis zum Zeitpunkt der Zahlung Zinsen auf den ausstehenden Betrag zum gesetzlichen Handelszinssatz gemäß Artikel 6:119a des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs; und
b) alle dem Verkäufer entstandenen Kosten, wie gerichtliche und außergerichtliche Kosten, einschließlich der Kosten für Rechtsbeistand, Gerichtsvollzieher und Inkassobüros, die im Zusammenhang mit der verspäteten Zahlung entstehen, gehen zu Lasten des Käufers. Die außergerichtlichen Kosten werden auf mindestens 15 % des Rechnungsbetrags mit einem Mindestbetrag von 100 € ohne MwSt. festgesetzt, und zwar unbeschadet der anderen Rechtsmittel des Verkäufers aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder des geltenden Rechts, einschließlich des Rechts auf Schadenersatz.
8.6
Falls den Rechtsansprüchen des Verkäufers auf Zahlung ganz oder teilweise stattgegeben wird, hat der Käufer alle dem Verkäufer entstandenen Rechtskosten, einschließlich der Gerichtskosten, zu tragen. Kosten, die dem Verkäufer entstanden sind, einschließlich der Kosten für Rechtsbeistand, einschließlich aller einschließlich der vom Gericht nicht zugesprochenen Beträge, es sei denn, der Verkäufer ist die einzige Partei zur Zahlung der Prozesskosten verurteilt wird.
8.7
Die vom Käufer geleisteten Zahlungen dienen immer zur Begleichung aller fälligen Zinsen und Kosten und der am längsten ausstehenden Rechnungen, auch wenn der Käufer angibt, dass sich die Zahlung auf eine spätere Rechnung bezieht.
8.8
Reklamationen in Bezug auf Rechnungen oder Posten setzen die Zahlungsverpflichtung des Käufers nicht aus. Käufers. Der Käufer ist nicht zur Aufrechnung berechtigt.
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Artikel 9. Eigentumsvorbehalt und sonstige Sicherheiten
9.1
Unbeschadet der Bestimmungen dieser Bedingungen bleiben alle vom Verkäufer gelieferten Waren bis zur Bezahlung durch den Käufer Eigentum des Verkäufers, wodurch alle Forderungen des Verkäufers gegenüber dem Käufer, die in den Anwendungsbereich von Artikel 92 Buch 3 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches fallen, aus welchem Grund auch immer und ungeachtet der Einforderbarkeit, einschließlich Zinsen und Kosten, erlöschen. Vor der vollständigen Bezahlung ist der Käufer nicht berechtigt, die Waren an Dritte zu verpfänden oder den Besitz daran zu übertragen, mit Ausnahme der vom Verkäufer gelieferten Waren, die der Käufer im Rahmen seiner normalen Geschäftstätigkeit überträgt. Im Falle eines Verstoßes hiergegen sowie im Falle der vollständigen oder teilweisen Anwendbarkeit von
Artikel 10 ist der Verkäufer berechtigt, alle vom Verkäufer gelieferten Waren zurückzunehmen oder von dem Ort, an dem sich diese Waren befinden, zurücknehmen zu lassen, ohne dass eine Genehmigung des Käufers oder des Gerichts erforderlich ist. In diesem Fall wird auch jede Forderung des Verkäufers sofort und in voller Höhe fällig.
9.2
Der Käufer ist verpflichtet, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware mit der gebotenen Sorgfalt und als erkennbares Eigentum des Verkäufers zu verwahren. Der Käufer ist verpflichtet, die Ware für die Dauer des Eigentumsvorbehalts gegen Feuer-, Wasser- und Explosionsschäden sowie gegen Diebstahl zu versichern und dem Verkäufer auf Verlangen die Policen dieser Versicherungen zur Einsichtnahme zur Verfügung zu stellen.
9.3
Für den Fall, dass der Verkäufer seine in Absatz 1 genannten Rechte ausüben möchte, ermächtigt der Käufer den Verkäufer oder einen von ihm zu beauftragenden Dritten hiermit bedingungslos und unwiderruflich, alle Orte zu betreten, an denen sich das Eigentum des Verkäufers befindet oder befinden könnte, und dieses Eigentum in Besitz zu nehmen. Die dadurch entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Käufers.
9.4
Wenn die Finanzlage und/oder das Zahlungsverhalten des Käufers nach Ansicht des Verkäufers dazu Anlass gibt, ist der Verkäufer berechtigt, vom Käufer unverzüglich eine Sicherheit für erste oder nachfolgende Lieferungen in einer vom Verkäufer zu bestimmenden Form zu verlangen und/oder eine Vorauszahlung zu leisten. Wenn der Käufer die geforderte Sicherheit nicht leistet, ist der Verkäufer unbeschadet seiner sonstigen Rechte berechtigt, die weitere Erfüllung des Vertrages unverzüglich auszusetzen oder aufzulösen, ohne dass er zu irgendeinem Schadenersatz verpflichtet ist, und wird alles, was der Käufer dem Verkäufer aus welchem Grund auch immer schuldet, sofort fällig und zahlbar.
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Artikel 10. Auflösung und Aussetzung
10.1
Die Auflösung des Vertrages kann nur schriftlich erfolgen. Die Auflösung des Vertrages wegen zurechenbaren Versäumnisses ist nur nach einer schriftlichen Inverzugsetzung zulässig, die so detailliert wie möglich ist und eine angemessene Frist zur Erfüllung setzt.
10.2
Wenn dem Käufer oder Verkäufer ein Zahlungsaufschub gewährt wurde oder zu gewähren droht, der Konkurs des Käufers oder Verkäufers beantragt wird, er für insolvent erklärt wird, er seinen Betrieb einstellt oder die Auflösung der juristischen Person beschlossen wird oder der Verkäufer bzw. Käufer Informationen erhält, aus denen mit hinreichender Sicherheit hervorgeht, dass der Käufer bzw. Verkäufer wahrscheinlich nicht in der Lage sein wird, seine Verpflichtungen zu erfüllen, ist der Verkäufer bzw. Käufer berechtigt, alle zu diesem Zeitpunkt bestehenden Verträge ganz oder teilweise per Einschreiben mit sofortiger Wirkung ohne gerichtliche Intervention aufzulösen.
10.3
Im Falle der Auflösung des Vertrages wird das, was der Verkäufer bereits geliefert hat, und die damit verbundene Zahlungsverpflichtung nicht rückgängig gemacht, es sei denn, der Käufer weist nach, dass der Verkäufer in Bezug auf den wesentlichen Teil dieser Leistung in Verzug ist.
Es sei denn, der Käufer weist nach, dass der Verkäufer in Bezug auf den wesentlichen Teil dieser Leistung in Verzug ist. Vom Verkäufer vor der Auflösung in Rechnung gestellte Beträge im Zusammenhang mit dem, was der Verkäufer in Ausführung des Vertrags bereits ordnungsgemäß geleistet oder geliefert hat, bleiben unter Beachtung der Bestimmungen des vorigen Satzes in vollem Umfang fällig und werden zum Zeitpunkt der Auflösung sofort fällig.
10.4
Diese Auflösung kann sich nach Wahl des Verkäufers auch auf Sachen erstrecken, die bereits im Rahmen desselben Vertrags geliefert wurden, wenn diese Sachen gemäß diesem Vertrag (Auftragsbestätigung) als ein Satz hätten geliefert werden müssen. In der/den vorgenannten Situation(en) hat der Käufer das Recht, die Waren auf eigene Kosten und Gefahr an den Verkäufer zurückzusenden und vom Verkäufer die eventuell für diese Waren geleisteten Zahlungen zurückzufordern.
10.5
Wenn der Käufer seinen Verpflichtungen aus irgendeinem Vertrag gegenüber dem Verkäufer nicht nachkommt, ist der Verkäufer berechtigt, alle zu diesem Zeitpunkt zwischen ihnen bestehenden Verträge ohne gerichtliche Intervention auszusetzen, und zwar unbeschadet der sonstigen gesetzlichen Rechte des Verkäufers in einem solchen Fall.
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Artikel 11. Werbung
11.1
Der Käufer hat die Vorschriften über die Art und Weise der Lagerung und Handhabung der
gelieferten Waren. Der Käufer hat die Waren bei der Lieferung oder innerhalb von 2 Werktagen danach zu prüfen.
11.2
Beanstandungen von Lieferungen sind vom Käufer schriftlich und direkt an den
innerhalb von 3 Arbeitstagen nach der Lieferung direkt an den Verkäufer zu richten. Reklamationen müssen schriftlich (oder per E-Mail) unter genauer Angabe der Art und des Grundes der Reklamation eingereicht werden, wobei in jedem Fall datierte Fotos, die die Mängel zeigen, sowie der Packzettel und (falls bekannt) die entsprechende Rechnungsnummer vorzulegen sind. Die Einreichung einer Reklamation setzt die Verpflichtung zur Bezahlung der beanstandeten Ware aus. Die mangelhaften Waren müssen innerhalb von 10 Arbeitstagen nach der Lieferung im Besitz des Verkäufers sein.
11.3
Das Recht des Käufers, sich auf Mängel der Ware bei Lieferung zu berufen
verjähren einen Monat nach der Lieferung, es sei denn, der Käufer kann nachweisen, dass der Mangel bereits bei der Lieferung vorhanden war und sich erst später als einen Monat nach der Lieferung gezeigt hat.
11.4
Bei einer begründeten Reklamation ist der Verkäufer verpflichtet, nach eigenem Ermessen die
zu reparieren oder die mangelhaften Waren durch andere Waren gemäß der Bestellung zu ersetzen, vorausgesetzt, dass die
Bestellung, vorausgesetzt, dass die Neulieferung oder Reparatur innerhalb einer angemessenen Frist
nachdem die Berechtigung der Reklamation festgestellt wurde. In diesem Fall hat der Käufer auf keinen Fall Anspruch auf Schadenersatz.
11.5
Der Verkäufer behält sich das Recht vor, bei der Feststellung der Folgen einer begründeten Reklamation eine etwaige Wertminderung der Ware zu berücksichtigen. Dies gilt nicht, wenn der Käufer nachweist, dass die Wertminderung vollständig auf den Verkäufer zurückzuführen ist.
11.6
Rücksendungen im Zusammenhang mit Reklamationen, denen nicht die in Absatz 2 Satz 2 genannten Informationen vorausgehen oder beigefügt sind, sind nicht zulässig. Sendet der Käufer dennoch entgegen dieser Regelung Ware zurück oder sendet er Ware unbegründet zurück, so wird diese auf Kosten und Gefahr des Käufers zur Verfügung gehalten, soweit sie nicht vom Verkäufer zurückgewiesen wurde, ohne dass hieraus ein Anerkenntnis der Richtigkeit des etwaigen Gewährleistungsanspruchs abgeleitet werden kann. Die Kosten für unbegründete Rücksendungen gehen zu Lasten des Käufers.
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Artikel 12. Garantie und Haftung
12.1
Angaben des Verkäufers oder in seinem Namen über die Qualität, Zusammensetzung,
Anwendungsmöglichkeiten, Beschaffenheit und Behandlung der gelieferten Waren gelten nur dann als Garantie, wenn sie vom Verkäufer ausdrücklich schriftlich in Form einer Garantie bestätigt worden sind.
12.2
Führt der Käufer während der Gewährleistungsfrist Reparaturen oder Nachbesserungen durch?
Verkäufer, so erlischt die Gewährleistungspflicht sofort.
Die Garantieverpflichtung erlischt sofort.
12.3
Der Verkäufer haftet nicht für Schäden, die auf einen zurechenbaren Mangel, ein Verschulden oder eine andere Handlung des Verkäufers zurückzuführen sind, es sei denn, es liegt Vorsatz oder bewusste Fahrlässigkeit des Verkäufers persönlich oder von leitenden Angestellten, die zur Geschäftsführung des Verkäufers gehören, vor.
12.4
Sollte trotz der Bestimmungen in 12.3 eine Haftung des Verkäufers bestehen, so ist diese
12.4 Wenn trotz der Bestimmungen in 12.3 eine Haftung des Verkäufers besteht, beschränkt sich diese Haftung auf den Ersatz des vom Käufer erlittenen direkten Schadens bis zu einem Höchstbetrag in Höhe des Rechnungsbetrags für den betreffenden (Unter-)Vertrag oder Auftrag. Die Gesamthaftung des Verkäufers für direkten Schaden, aus welchem Grund auch immer, übersteigt jedoch in keinem Fall 50.000 €.
12.5
Direkter Schaden bedeutet ausschließlich:
a. angemessene Kosten, die der Käufer aufwenden müsste, damit die Leistung des Verkäufers dem Vertrag entspricht
Dieser alternative Schaden wird jedoch nicht vergütet, wenn der Vertrag durch den Käufer oder auf dessen Verlangen hin aufgelöst wird.
b. die angemessenen Kosten, die für die Feststellung der Ursache und des Umfangs des
Die Feststellung bezieht sich auf direkte Schäden im Sinne dieses Vertrages;
c. angemessene Kosten, die zur Vermeidung oder Begrenzung von Schaden entstanden sind, sofern der
der Käufer nachweist, dass diese Kosten zur Begrenzung des unmittelbaren Schadens im Sinne dieses Vertrages geführt haben.
12.6
Voraussetzung für einen Schadenersatzanspruch ist immer, dass der Käufer den Schaden dem Verkäufer so schnell wie möglich nach seinem Auftreten schriftlich meldet. Ein Schadensersatzanspruch gegen den Verkäufer verjährt bereits nach Ablauf von 6 Monaten nach Entstehen des Anspruchs.
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Artikel 13. Höhere Gewalt
13.1
Keine der Parteien ist verpflichtet, eine Verpflichtung zu erfüllen, wenn sie durch höhere Gewalt daran gehindert wird.
13.2
Unter höherer Gewalt wird jeder Umstand verstanden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Eis, extreme Wetterbedingungen, Terroranschläge, Überschwemmungen, gesetzliche Beschränkungen, Unzulänglichkeiten von Lieferanten und Hilfspersonen des Verkäufers, Streiks, staatliche Maßnahmen, Lieferverzögerungen, Ausfuhrverbot, Aufruhr Krieg, Mobilisierung, Transportbehinderungen, Maschinendefekte, Störungen in der Energieversorgung, Einfuhrbehinderungen, Feuer und alle anderen Umstände, die außerhalb des Einflussbereichs des Verkäufers oder des Käufers liegen und aufgrund derer die normale Erfüllung des Vertrags vom Verkäufer oder Käufer vernünftigerweise nicht verlangt werden kann.
13.3
Die Partei, bei der die höhere Gewalt eintritt, hat die andere Partei unverzüglich schriftlich davon in Kenntnis zu setzen.
13.4
Im Falle höherer Gewalt kann die Gegenpartei keine Entschädigung verlangen.
Schadenersatz verlangen.
13.5 Wenn ein Fall von höherer Gewalt dazu führt, dass der vereinbarte Termin oder die vereinbarte Frist, einschließlich einer eventuellen Nachlieferungsfrist von 15 Arbeitstagen, nicht eingehalten werden kann, hat die Gegenpartei das Recht, den betreffenden Vertrag schriftlich aufzulösen, ohne dass die auflösende Partei dadurch schadenersatzpflichtig wird.
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Artikel 14. Rechtsstreitigkeiten und anwendbares Recht
14.1
Alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit einem Vertrag oder der Ausführung eines Vertrags zwischen dem Käufer und dem Verkäufer, die nicht in gegenseitigem Einvernehmen zwischen den Parteien gelöst werden können, werden dem zuständigen Gericht in dem Land vorgelegt, in dem der Verkäufer seinen Sitz hat.
Gerichtsstand ist der Ort, an dem der Verkäufer seinen Sitz hat. Ungeachtet des Vorstehenden ist der Verkäufer berechtigt, eine Streitigkeit dem zuständigen Gericht am Sitz des Käufers vorzulegen.
14.2
Auf alle Verträge und Rechtsverhältnisse zwischen dem Käufer und dem Verkäufer findet niederländisches Recht Anwendung, unter Ausschluss des Wiener Kaufrechts (CISG) (hinterlegt bei der Industrie- und Handelskammer in Utrecht, Niederlande, unter der Nummer 40478858).